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Google Search Essentials: die Regeln für Websites

Die Google Search Essentials sind die offiziellen Regeln von Google für Websites in der Suche und hießen bis Oktober 2022 Webmaster-Richtlinien. Sie bestehen aus technischen Anforderungen, Spamrichtlinien und Best Practices. Verstöße gegen die Spamrichtlinien können zu einem schlechteren Ranking oder zum Ausschluss aus der Suche führen.

Eine Wasserwaage und ein Winkel liegen auf einem frisch gehobelten Holzbrett in einer hellen Werkstatt
Bild: KI-generiert

Wer wissen will, was Google von einer Website erwartet, findet die verbindliche Antwort in den Google Search Essentials. Das Regelwerk hat drei Teile: technische Anforderungen als Mindestvoraussetzung für die Suche, Spamrichtlinien mit Verhaltensweisen, die zu einem schlechteren Ranking oder zum Ausschluss führen können, und Best Practices, mit denen eine Website in den Ergebnissen besser abschneiden kann [1]. Google fasst den Gedanken so zusammen, dass Websites, die Nutzern sinnvolle Inhalte bieten, nutzerfreundlich sind und den Grundsätzen von Google entsprechen, tendenziell bessere Chancen auf ein gutes Ranking haben [1]. Ein Recht auf Aufnahme gibt es auch bei voller Einhaltung nicht. Google schreibt ausdrücklich, dass eine Seite trotzdem nicht gecrawlt, indexiert oder angezeigt werden muss [1].

Aus den Webmaster-Richtlinien wurden die Search Essentials

Viele suchen noch nach den "Google Webmaster-Richtlinien". So hießen die Regeln bis zum 13.10.2022. An diesem Tag gab Google den neuen Namen Search Essentials bekannt [2]. Als Grund nannte Google, "webmaster" sei ein veralteter Begriff, mit dem sich kaum noch jemand identifiziere. Der neue Name sollte alle ansprechen, die Inhalte für die Suche erstellen, und zeigen, wie wichtig die Punkte auf diesen Seiten sind [2].

Mit dem Namen änderte sich auch der Aufbau. Google vereinfachte die Seiten, verschob Inhalte in passende Bereiche und legte ähnliche Seiten zusammen. Neu kamen unter anderem Abschnitte zu irreführenden Funktionen, zu Belästigung und zu Betrug hinzu [2]. Laut dem Blogbeitrag reichen die technischen Anforderungen allein für die Aufnahme in die Suche, während die Best Practices eine Website in der Suche besser auffindbar machen sollen [2].

Die technischen Anforderungen

Google beschreibt die technischen Anforderungen als sehr kurz. Es gebe nur wenige technische Maßnahmen, die auf einer Webseite nötig seien, und die meisten Websites erfüllten sie, ohne etwas dafür zu tun [1]. Verlangt werden drei Dinge [3]:

Ein offenes Gartentor aus Holz, dahinter führt ein Kiesweg in einen sonnigen Garten
Bild: KI-generiert
  1. Der Googlebot wird nicht blockiert, etwa durch eine falsche Regel in der robots.txt.
  2. Die Seite funktioniert, Google erhält also den HTTP-Statuscode 200.
  3. Die Seite enthält indexierbare Inhalte.

Schon bei der Umbenennung 2022 nannte Google die technischen Anforderungen "few and simple": Inhalte in einem Format veröffentlichen, das Google indexieren kann, und Google den Zugriff darauf erlauben [2]. Wer bewusst einzelne Seiten aus der Suche heraushalten will, etwa interne Suchergebnisse oder Testseiten, nutzt dafür die Möglichkeiten zum Ausschluss, die Google unter den Best Practices beschreibt [1].

Auch hier gilt: Eine Indexierung kann Google nicht garantieren [3]. Wie die robots.txt aufgebaut ist und welche Fehler Seiten aussperren, erklärt robots.txt richtig schreiben. Antwortet der Server gar nicht oder mit einem Fehler, liegt die Ursache oft beim Hosting, siehe Website nicht erreichbar: Fehlersuche Schritt für Schritt.

Die Spamrichtlinien im Überblick

Der umfangreichste Teil der Search Essentials sind die Spamrichtlinien. Sie beschreiben, welche Methoden Google als Manipulation oder Täuschung wertet. Stand 02.09.2026 gliedert Google die Liste in 17 Abschnitte, der letzte fasst vier weitere Praktiken zusammen. Die Tabelle nennt alle 20 Punkte [4]:

Ein Gärtner in den Sechzigern zieht Unkraut aus einem Gemüsebeet, daneben ein kleiner Haufen Unkraut
Bild: KI-generiert
RichtlinieWorum es geht
CloakingSuchmaschinen und Nutzer bekommen unterschiedliche Inhalte, um das Ranking zu manipulieren
BrückenseitenSeiten, die für ähnliche Suchanfragen auftauchen und Nutzer nur an ein anderes Ziel weiterleiten
Missbrauch abgelaufener Domainsgekaufte abgelaufene Domains, deren Ruf wenig wertvolle Inhalte nach oben bringen soll
Gehackte Inhalteohne Erlaubnis eingeschleuste Inhalte, Seiten oder Weiterleitungen
Verborgener Text und verborgene LinksInhalte, die Nutzer kaum sehen, Suchmaschinen aber erfassen sollen
Überflüssige Keywordsunnatürlich wiederholte oder zusammenhanglose Suchwörter, Zahlen oder Ortsnamen
Link-Spamgekaufte, getauschte oder automatisch erzeugte Links zur Beeinflussung des Rankings
Maschineller Trafficautomatisierte Anfragen an Google, etwa um Suchergebnisse abzugreifen
Schädliche PraktikenMalware, unerwünschte Software oder das Kapern des Zurück-Buttons
Irreführende Funktionenversprochene Funktionen, die es nicht gibt, stattdessen Werbung
Massenhaft generierte Inhalteviele wenig hilfreiche Seiten, oft automatisch erstellt, um das Ranking zu manipulieren
Scrapingkopierte oder leicht veränderte fremde Inhalte ohne eigenen Mehrwert
Missbrauch des WebsiterufsInhalte Dritter, die vor allem die Rankingsignale einer etablierten Website ausnutzen
Irreführende WeiterleitungenNutzer landen woanders als Suchmaschinen oder bei unerwarteten Inhalten
Affiliates ohne MehrwertPartnerseiten mit kopierten oder vorlagenhaften Produkttexten
Nutzergenerierter SpamSpam in Kommentaren, Forenbeiträgen, Profilen oder Uploads
Löschungen aus rechtlichen Gründenviele Entfernungsanträge, etwa wegen Urheberrecht, können weitere Inhalte abwerten
Entfernung personenbezogener Datenviele Entfernungen personenbezogener Daten von Websites, die Entfernungen gegen Bezahlung anbieten, können die Website abwerten
RichtlinienumgehungVerstöße, die über neue Subdomains, Verzeichnisse oder Websites fortgesetzt werden
BetrugTäuschung von Nutzern, etwa mit falschen Unternehmensangaben oder vorgetäuschtem Kundendienst

Zwei Punkte betreffen Inhalte, die Dritte einschleusen: gehackte Inhalte, die meist über Sicherheitslücken auf eine Website gelangen, und Spam in Kommentaren, Forenbeiträgen, Profilen oder Uploads [4]. Wer Kommentare oder ein Forum anbietet, sollte sie deshalb regelmäßig durchsehen. Mit Links befasst sich der Bereich Linkbuilding mit erlaubten Methoden.

Drei neue Richtlinien seit 2024

Am 05.03.2024 kündigte Google zusammen mit einem Core Update drei neue Spamrichtlinien an: gegen den Missbrauch abgelaufener Domains, gegen massenhaft generierte Inhalte und gegen den Missbrauch des Websiterufs [5]. Die Regel zum Websiteruf galt ab dem 05.05.2024 [5].

Für massenhaft generierte Inhalte nennt Google als Beispiele KI-erzeugte Massenseiten, Seiten aus abgegriffenen Feeds oder Suchergebnissen und mehrere Websites, die den Umfang verschleiern sollen [4]. Beim Websiteruf geht es um Bereiche, in denen etablierte Websites Inhalte Dritter veröffentlichen, die vor allem von deren Ruf profitieren sollen [4]. Im Europäischen Wirtschaftsraum hat Google das Verfahren geändert: Dort kann Google solche Bereiche als von der Hauptdomain getrennt einstufen, ohne eine manuelle Maßnahme zu verhängen [4].

Außerhalb des Wirtschaftsraums können für betroffene Seiten manuelle Maßnahmen gelten. Google informiert darüber im Bericht "Manuelle Maßnahmen" und im Message Center der Search Console. Wer das Problem behebt, kann eine erneute Überprüfung beantragen, im Wirtschaftsraum steht zusätzlich ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung offen [4]. Beim Missbrauch abgelaufener Domains denkt Google an Fälle, in denen jemand eine früher seriöse Domain kauft und dort Affiliate-Inhalte, kommerzielle Produkte oder Casino-Inhalte veröffentlicht, die vom alten Ruf profitieren sollen [4]. Für massenhaft erzeugte Seiten, die es auf der eigenen Website schon gibt, empfiehlt Google, sie von der Suche auszuschließen [4].

Die Best Practices

Der dritte Teil enthält Empfehlungen, mit denen eine Website in den Suchergebnissen besser abschneiden kann [1]:

  • Hilfreiche, zuverlässige und nutzerorientierte Inhalte erstellen.
  • Die Wörter verwenden, mit denen Menschen suchen, vor allem im Titel und in der Hauptüberschrift, außerdem in Alt-Texten und Linktexten.
  • Links so setzen, dass Crawler ihnen folgen können.
  • Die Website bekannt machen, etwa in Communitys.
  • Die Richtlinien für Bilder, Videos, strukturierte Daten und JavaScript befolgen.
  • Passende Darstellungsfunktionen der Suche nutzen und Inhalte, die nicht erscheinen sollen, gezielt ausschließen.

Wie Titel und Beschreibung aufgebaut sein sollten, erklärt Title-Tag und Meta Description. Wie Google die Qualität von Inhalten insgesamt einordnet, steht unter So entscheidet Google über das Ranking.

Was bei Verstößen passiert

Google erkennt Verstöße gegen die Spamrichtlinien mit automatischen Systemen und, wenn nötig, durch Menschen. Betroffene Seiten können niedriger ranken oder ganz aus den Ergebnissen verschwinden [4]. Zu den automatischen Systemen gehört SpamBrain, ein KI-gestütztes System zur Spamerkennung, das Google von Zeit zu Zeit verbessert [6].

Eine Schiedsrichterpfeife an einem Band liegt auf kurzem grünem Rasen eines Sportplatzes
Bild: KI-generiert

Stellt ein Prüfer bei Google fest, dass Seiten gegen die Spamrichtlinien verstoßen, verhängt er eine manuelle Maßnahme. Die Seiten werden dann niedriger eingestuft oder aus den Ergebnissen entfernt [7]. Sichtbar ist das im Bericht "Manuelle Maßnahmen" der Search Console, dazu kommen Nachrichten im Message Center und per E-Mail [7].

Gegen eine manuelle Maßnahme hilft ein Antrag auf erneute Überprüfung. Vorher musst du alle genannten Probleme auf allen betroffenen Seiten beheben und die Seiten für Google erreichbar machen. Im Antrag beschreibst du das Problem, die Korrekturen und das Ergebnis. Die Prüfung dauert laut Google mehrere Tage oder Wochen, bei Links auch länger, und bis zur Entscheidung solltest du keinen weiteren Antrag stellen [7].

Die Search Console-Hilfe zählt die Arten manueller Maßnahmen einzeln auf. Dazu gehören unnatürliche Links zu der Website und von ihr, minderwertige Inhalte mit geringem oder keinem Mehrwert, Cloaking und irreführende Weiterleitungen, verborgener Text und überflüssige Keywords, von Nutzern erstellter Spam, Probleme mit strukturierten Daten, das Kapern des Zurück-Buttons und der Missbrauch des Websiterufs [7]. Der Name der Maßnahme im Bericht zeigt also, an welcher Stelle du suchen musst.

Nach automatischen Abwertungen braucht es Geduld. Erkennen die Systeme im Laufe der Monate, dass eine Website die Richtlinien einhält, kann sich das positiv auswirken [6]. Bei Link-Spam ist der frühere Vorteil endgültig weg, weil Google die Wirkung der Spamlinks entfernt. Änderungen an der eigenen Website bringen nach einem Link-Spam-Update deshalb möglicherweise keine Verbesserung [6]. Ob das Ablehnen schädlicher Links dann noch nötig ist, erklärt Schädliche Backlinks und das Disavow-Tool.

  1. Organisation Grundlagen der Google Suche (Search Essentials). Google Search Central. Stand 18.12.2025. abgerufen am 29.10.2026
  2. Organisation Introducing Google Search Essentials. Google Search Central Blog. Stand 13.10.2022. abgerufen am 29.10.2026
  3. Organisation Technische Anforderungen der Google Suche. Google Search Central. Stand 18.12.2025. abgerufen am 29.10.2026
  4. Organisation Spamrichtlinien für die Google Websuche. Google Search Central. Stand 02.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
  5. Organisation What web creators should know about our March 2024 core update and new spam policies. Google Search Central Blog. Stand 05.03.2024. abgerufen am 29.10.2026
  6. Organisation Spam-Updates in der Google Suche. Google Search Central. Stand 31.12.2025. abgerufen am 29.10.2026
  7. Organisation Bericht "Manuelle Maßnahmen". Search Console-Hilfe, Google. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.