Offpage und LinksRatgeber
Linkbuilding mit erlaubten Methoden
Linkbuilding ist die gezielte Arbeit daran, dass andere Websites auf deine verlinken. Erlaubt sind Wege, bei denen der Link aus einem echten Anlass entsteht, etwa hilfreiche Inhalte, Bekanntheit in Communitys oder passende Verzeichnisse. Gekaufte oder verkaufte Links verstoßen laut Google nicht gegen die Richtlinien, wenn sie mit nofollow oder sponsored gekennzeichnet sind. Übermäßigen Linktausch und automatisch erzeugte Links zählt Google zum Link-Spam.

Linkbuilding heißt, gezielt darauf hinzuarbeiten, dass andere Websites auf deine verlinken. Google beschreibt den Normalfall so, dass andere Websites im Laufe der Zeit ganz von selbst auf eine Website verlinken [2]. Aktives Linkbuilding beschleunigt das. Die Grenze zieht Google bei Links, die hauptsächlich das Ranking manipulieren sollen [1]. Dieser Ratgeber zeigt die Wege, die innerhalb der Richtlinien bleiben, und was gekaufte Links riskieren.
Wo Google die Grenze zieht
Link-Spam umfasst nach den Spamrichtlinien von Google Links zu einer Website und von ihr, die hauptsächlich zur Manipulation des Suchrankings erstellt werden [1]. Die Richtlinie nennt unter anderem diese Beispiele [1]:
- gekaufte oder verkaufte Links, etwa gegen Geld, Waren, Dienstleistungen oder kostenlose Produkte im Tausch gegen einen Testbericht mit Link
- übermäßiger Linktausch nach dem Muster "Verlink auf meine Website und ich verlinke auf deine"
- automatisierte Programme oder Dienste, die Links zur eigenen Website erzeugen
- die Pflicht zu einem Link in Nutzungsbedingungen oder Verträgen, ohne dass der Verlinkende ihn kennzeichnen darf
- Links mit optimiertem Ankertext in Artikeln, Gastbeiträgen oder Pressemitteilungen, die auf anderen Websites verbreitet werden
- Links aus Verzeichnissen oder Lesezeichensammlungen geringer Qualität
- versteckte oder mit Keywords überladene Links in Widgets und Links, die in den Fußzeilen vieler Websites verteilt sind
- Forenkommentare mit optimierten Links im Beitrag oder in der Signatur
Verstöße gegen die Spamrichtlinien erkennt Google nach eigenen Angaben sowohl mit automatischen Systemen als auch durch manuelle Überprüfung [1]. Dazu kommen Link-Spam-Updates; das Update vom 14.12.2022 galt laut Google für alle Sprachen [10].
Nach dieser Definition unproblematisch sind Links, die aus einem echten Anlass entstehen: weil jemand deinen Inhalt nützlich findet, dich kennt oder über dich berichtet. Die folgenden Methoden setzen an diesem Anlass an.
Erlaubte Wege zu Links
Bei den meisten Methoden bittest du um einen Link oder machst auf einen Inhalt aufmerksam. Ob der Link gesetzt wird, entscheidet der Betreiber der anderen Website, und er bekommt dafür keine Gegenleistung. So bleibt der Link eine redaktionelle Entscheidung.
Inhalte, auf die andere verweisen
Am Anfang steht ein Inhalt, der einen Link verdient. Google fragt in seinen Hinweisen zu hilfreichen Inhalten, ob eine Seite neuartige Informationen, Berichte, Forschungsergebnisse oder Analysen bietet und ob du sie als Lesezeichen speichern, an Freunde weitergeben oder empfehlen würdest [7]. Typische Beispiele sind Anleitungen, die ein Problem vollständig lösen, Übersichten mit eigenen Daten, Checklisten, Rechner oder Vorlagen. Wie du aus eigenen Daten eine Geschichte für Redaktionen machst, erklärt Digital PR: Erwähnungen und Links durch Geschichten.
Die Website bekannt machen
Wer nicht gefunden wird, wird nicht verlinkt. Google nennt als Wege Werbung in sozialen Medien, die Arbeit in Communitys, Werbung online und offline und Mundpropaganda, die es zu den effektivsten und nachhaltigsten Methoden zählt [2]. Offline empfiehlt der Startleitfaden etwa, die Adresse der Website auf Visitenkarten, Briefköpfe und Poster zu drucken [2]. Zugleich warnt er davor, es zu übertreiben, weil Suchmaschinen manche Praktiken als Manipulation von Suchergebnissen einstufen können [2].
Verzeichnisse und Profile mit Bedacht
Ein Eintrag in einem Verzeichnis ist erlaubt, solange er Menschen beim Finden hilft. Für Betriebe vor Ort gehören dazu Branchenverzeichnisse und Kartendienste; wie du dort einheitliche Angaben pflegst, erklärt Local SEO für Betriebe vor Ort, das wichtigste Profil behandelt Google-Unternehmensprofil einrichten und pflegen. Massenhafte Einträge in Verzeichnissen geringer Qualität nennt Google dagegen ausdrücklich als Link-Spam [1]. Eine einfache Prüffrage: Würde jemand dieses Verzeichnis nutzen, um einen Anbieter wie dich zu finden?
Gastbeiträge
Gastbeiträge sind nicht grundsätzlich verboten. Google schrieb 2017, es rate von solchen Artikeln nicht ab, wenn sie Nutzer informieren, das Publikum einer anderen Website weiterbilden oder auf ein Anliegen oder Unternehmen aufmerksam machen [5]. Gegen die Richtlinien verstößt es, wenn die Hauptabsicht darin besteht, in großem Umfang Links zur eigenen Website aufzubauen [5]. Als Faktoren, die im Extrem auf einen Verstoß hindeuten können, nannte Google keywordreiche Links in den Artikeln, die Veröffentlichung auf vielen verschiedenen Websites oder sehr vieler Artikel auf wenigen großen Websites, Autoren ohne Fachkenntnis und gleiche oder ähnliche Inhalte in mehreren Artikeln [5]. 2021 bekräftigte Google, dass gesponserte Beiträge und Gastbeiträge mit passenden rel-Werten gekennzeichnet werden sollen; wer solche Beiträge übermäßig ohne Kennzeichnung veröffentlicht oder einkauft, riskiert manuelle oder algorithmische Maßnahmen [4].
Wenn du selbst Gastbeiträge annimmst, gilt die Regel umgekehrt. Google riet Betreibern 2017, solche Artikel sorgfältig zu prüfen, etwa mit den Fragen, ob man den Autor kennt, ob die Botschaft zum eigenen Publikum passt und ob der Artikel nützliche Inhalte enthält [5]. Enthält ein Artikel Links mit fragwürdiger Absicht, sollte der Betreiber prüfen, ob sie mit rel="nofollow" gekennzeichnet sind [5]. Für Autor und Betreiber gilt damit derselbe Maßstab: Der Beitrag ist für die Leser der Website geschrieben.
Defekte Links ersetzen
Auf vielen Websites führen Links ins Leere, weil das Ziel verschwunden ist. Findest du auf einer thematisch passenden Seite einen solchen Link und hast selbst einen gleichwertigen Inhalt, kannst du den Betreiber darauf hinweisen und deine Seite als Ersatz vorschlagen. Der Hinweis auf den Fehler hilft ihm auch dann, wenn er sich für ein anderes Ziel entscheidet. Fehlerhafte Links findest du mit einem Crawler, der die fremde Seite abruft und die Statuscodes der Linkziele prüft.
Erwähnungen ohne Link
Manchmal nennt eine Website dein Unternehmen, dein Produkt oder deine Studie, setzt aber keinen Link. Eine freundliche Nachricht an die Redaktion mit der passenden Adresse ist dann ein naheliegender Schritt. Als Argument genügt meist, dass der Link den Lesern den Weg zur Quelle zeigt.
Gekaufte Links und ihre Folgen
Bezahlte Links sind nicht verboten. Google stellt klar, dass gekaufte und verkaufte Links nicht gegen die Richtlinien verstoßen, wenn sie mit rel="nofollow" oder rel="sponsored" gekennzeichnet sind [1]. Für Werbung und bezahlte Platzierungen bevorzugt Google den Wert sponsored [3]. Solchen Links folgt Google in der Regel nicht [3]. Wer also einen Link für das Ranking kauft, muss ihn unmarkiert lassen und verstößt damit gegen die Richtlinien.
Die Folgen beschreibt Google auf mehreren Ebenen. Seit dem Link-Spam-Update vom 14.12.2022 soll das System SpamBrain sowohl Websites erkennen, die Links kaufen, als auch Websites, die nur zum Weitergeben von Links dienen [10]. Fällt die Wirkung solcher Links weg, gehen die damit erzielten Rankingvorteile verloren und lassen sich laut Google nicht wiederherstellen [9]. In schweren Fällen verhängt Google eine manuelle Maßnahme wegen unnatürlicher Links, die einen Teil der Website oder die ganze Website betreffen kann [11]. Wie du dann vorgehst, steht unter Schädliche Backlinks und das Disavow-Tool.
Dazu kommt das Wettbewerbsrecht. Nach § 5a Abs. 4 UWG handelt unlauter, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern er sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte [8]. Bei einer Handlung zugunsten eines fremden Unternehmens liegt ein kommerzieller Zweck nicht vor, wenn der Handelnde dafür kein Entgelt und keine ähnliche Gegenleistung erhält oder sich versprechen lässt. Der Erhalt oder das Versprechen einer Gegenleistung wird vermutet, es sei denn, der Handelnde macht glaubhaft, dass er keine erhalten hat [8]. Ein bezahlter Artikel braucht also für Leser eine Kennzeichnung als Werbung, unabhängig vom rel-Attribut für Google. Das ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.
Ankertexte natürlich halten
Bei Links, die du selbst anregst, hast du oft Einfluss auf den Linktext. Google empfiehlt Ankertexte, die aussagekräftig, knapp und passend zum Ziel sind, und rät von langen Sätzen als Linktext ab [6]. Keyword-Stuffing im Ankertext zählt nach Google zu den überflüssigen Keywords im Sinne der Spamrichtlinien [6]. Optimierte Ankertexte in verbreiteten Artikeln, Gastbeiträgen und Pressemitteilungen nennt Google ausdrücklich als Link-Spam [1]. Am unauffälligsten ist es, den Linktext dem Verlinkenden zu überlassen. Wir gehen davon aus, dass er meist deinen Namen, den Titel deiner Seite oder eine kurze Beschreibung wählt.
Anfragen an andere Websites
Ob du um einen Link bittest oder einen Gastbeitrag anbietest, die Anfrage entscheidet über den Erfolg. Unsere Empfehlungen für Anfragen per E-Mail:
- Schreib jede Anfrage einzeln und nenne die Seite, um die es geht.
- Erkläre in wenigen Sätzen, was die Leser der anderen Website von deinem Inhalt haben.
- Biete nichts für den Link an, weder Geld noch Gegenlink noch Produkte. Sonst wird daraus ein gekaufter oder getauschter Link.
- Frag höchstens einmal nach und akzeptiere ein Nein oder keine Antwort.
- Halte fest, wen du wann angeschrieben hast, damit niemand doppelt Post bekommt.
Für Unternehmen lohnt der Blick auf bestehende Beziehungen: Lieferanten, Kunden, Verbände, Vereine, die du unterstützt, oder Veranstaltungen, bei denen du sprichst. Hier gibt es einen echten Anlass für einen Link. Wie Fallbeispiele mit Kunden entstehen, die andere gern zitieren, zeigt die Schwesterseite unter Case Studies und Kundengeschichten. Was ein Link technisch ist und wo du deine Backlinks findest, erklärt Backlinks: was sie sind und was sie bringen.
- Organisation Spamrichtlinien für die Google Websuche. Google Search Central. Stand 02.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Startleitfaden zur Suchmaschinenoptimierung (SEO). Google Search Central. Stand 18.12.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Ausgehende Links für Google eingrenzen. Google Search Central. Stand 08.03.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation A reminder on qualifying links and our link spam update. Google Search Central Blog. Stand 26.07.2021. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation A reminder about links in large-scale article campaigns. Google Search Central Blog. Stand 25.05.2017. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Best Practices für Links. Google Search Central. Stand 31.12.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Hilfreiche, zuverlässige Inhalte erstellen, bei denen die Nutzer im Vordergrund stehen. Google Search Central. Stand 07.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 5a Irreführung durch Unterlassen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand geltende Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Spam-Updates in der Google Suche. Google Search Central. Stand 31.12.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation December 2022 link spam update. Google Search Central Blog. Stand 14.12.2022. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Bericht "Manuelle Maßnahmen". Search Console-Hilfe, Google. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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