Offpage und LinksRatgeber
Schädliche Backlinks und das Disavow-Tool
Mit dem Disavow-Tool der Google Search Console bittest du Google, bestimmte Links auf deine Website nicht zu berücksichtigen. Google empfiehlt es nur, wenn viele Spam-, künstliche oder minderwertige Links auf deine Website zeigen und diese eine manuelle Maßnahme ausgelöst haben oder wahrscheinlich auslösen werden. Für die meisten Websites ist es nicht nötig.

Das Disavow-Tool, in der deutschen Search Console "Links für ungültig erklären" genannt, ist eine Liste von Adressen und Domains, deren Links auf deine Website Google nicht berücksichtigen soll. Es ist für einen Sonderfall gedacht. Google schreibt, dass die meisten Websites das Tool nicht brauchen, weil Google in der Regel selbst einschätzen kann, welchen Links es vertrauen kann [1]. Dieser Ratgeber erklärt, wann sich der Einsatz lohnt, wie du schädliche Links findest und wie die Datei aussehen muss.
Wann das Tool sinnvoll ist
Google nennt zwei Bedingungen, die beide erfüllt sein sollen. Erstens zeigt eine erhebliche Anzahl von Spam-, künstlichen oder minderwertigen Links auf deine Website. Zweitens haben diese Links eine manuelle Maßnahme ausgelöst, oder es ist wahrscheinlich, dass sie eine auslösen werden [1]. Ein paar seltsame Links aus Verzeichnissen oder von Seiten mit fremdsprachigem Spam erfüllen diese Bedingungen nicht.
Ein Grund für die Zurückhaltung liegt in den automatischen Systemen von Google. Mit dem Link-Spam-Update vom 14.12.2022 erklärte Google, SpamBrain erkenne nun Websites, die Links kaufen, und Websites, die nur zum Weitergeben ausgehender Links dienen; die Wirkung unnatürlicher Links solle neutralisiert werden [6]. Ein Link, den Google ohnehin entwertet, braucht keine Ablehnung.
Eine manuelle Maßnahme erkennen
Ob Google wegen Links gegen deine Website vorgegangen ist, siehst du im Bericht "Manuelle Maßnahmen" der Search Console. Die Maßnahme "Unnatürliche Links zu Ihrer Website" bedeutet, dass Google unnatürliche, betrügerische oder manipulative Links auf deine Website gefunden hat, etwa gekaufte Links oder Linktauschprogramme mit dem Ziel, das Ranking zu manipulieren [2]. Sie kann einen Teil der Website oder die gesamte Website betreffen [2]. Davon zu unterscheiden ist die Maßnahme "Unnatürliche Links von Ihrer Website". Dabei geht es um deine eigenen ausgehenden Links, etwa verkaufte Links. Hier empfiehlt Google, diese Links zu entfernen oder so zu ändern, dass sie kein PageRank weitergeben, etwa mit rel="nofollow" [2].
Eine Rankingschwankung allein ist kein Beleg für schädliche Links, denn Rankings verändern sich auch durch Updates der Suche. Welche Updates zuletzt liefen und wie du Schwankungen einordnest, steht unter Google-Updates: was sie ändern und was zu tun ist.
Schädliche Links finden
Für die Bestandsaufnahme empfiehlt Google den Bericht "Links" der Search Console. Dort exportierst du die Liste der Links auf deine Website, entweder nach Hostname sortiert oder chronologisch mit den neuesten Links zuerst [2]. Bei langen Listen rät Google, zuerst Domains mit besonders vielen Links und Links aus den letzten Monaten zu prüfen [2]. Der Export umfasst für die neuesten Links und weitere Beispiel-Links bis zu 100.000 Zeilen [4]. Beachte, dass der Bericht eine Auswahl zeigt und nicht angibt, ob ein Link als nofollow markiert ist [4]. Wie du die Search Console einrichtest, erklärt Google Search Console einrichten und nutzen.
Welche Links Google als Spam wertet, beschreibt die Richtlinie zu Link-Spam. Dazu gehören gekaufte oder verkaufte Links ohne Kennzeichnung, übermäßiger Linktausch, automatisch erzeugte Links, Links aus Verzeichnissen und Lesezeichensammlungen geringer Qualität, versteckte Links in Widgets, in vielen Fußzeilen verteilte Links und Forenkommentare mit optimierten Links [3]. Wie Backlinks grundsätzlich funktionieren und woran du einen brauchbaren Link erkennst, steht unter Backlinks: was sie sind und was sie bringen.
Ein Sonderfall sind gebrauchte Domains. Wer eine abgelaufene Domain kauft, übernimmt die Links, die noch auf sie zeigen, auch solche aus früheren Spam-Aktionen. Worauf du beim Kauf einer Domain sonst achtest, steht unter Domain registrieren: Ablauf, Registrar und laufende Kosten.
Erst entfernen, dann ablehnen
Das Ablehnen ist der zweite Schritt. Google empfiehlt, zuerst die Betreiber der verlinkenden Websites anzuschreiben und sie zu bitten, die Links zu entfernen oder mit rel="nofollow" oder einem spezifischeren Attribut zu versehen [2]. Erst Links, die sich so nicht entfernen lassen, gehören in die Disavow-Datei [1, 2]. Google weist ausdrücklich darauf hin, dass es nicht reicht, wahllos alle Backlinks einzutragen; das Tool sei erst nach einem ernsthaften Versuch sinnvoll, die Links entfernen zu lassen [2]. Achte außerdem darauf, keine natürlichen Links versehentlich mit abzulehnen [2].
Halte fest, wen du wann angeschrieben hast und mit welchem Ergebnis. Diese Liste brauchst du später für den Antrag auf erneute Überprüfung.
Die Disavow-Datei aufbauen
Die Datei ist eine einfache Textdatei mit der Endung .txt, kodiert in UTF-8 oder 7-Bit-ASCII [1]. Jede Zeile enthält eine Adresse oder eine Domain. Für eine ganze Domain schreibst du das Präfix domain: davor, Zeilen mit einem Rautezeichen # am Anfang sind Kommentare und werden ignoriert [1]. Es gelten diese Grenzen [1]:
| Regel | Wert |
|---|---|
| Dateiformat | .txt in UTF-8 oder 7-Bit-ASCII |
| Inhalt je Zeile | eine Adresse oder eine Domain mit domain: |
| Kommentare | Zeile beginnt mit # |
| Länge einer Adresse | höchstens 2.048 Zeichen |
| Zeilen | höchstens 100.000, Leer- und Kommentarzeilen eingeschlossen |
| Dateigröße | höchstens 2 MB |
| Unterpfade | nicht möglich, nur einzelne Seiten oder ganze Domains |
Ein Beispiel mit drei Zeilen: In der ersten steht ein Kommentar wie "# Linkverkäufer, angeschrieben am 12.09.2026, keine Antwort". Die zweite lehnt eine ganze Domain ab, etwa domain:spam-verzeichnis.example. Die dritte nennt eine einzelne Seite mit ihrer vollständigen Adresse. Kommen mehrere Links von derselben Domain, kannst du den Operator domain: verwenden; Google nennt ihn ausdrücklich als Hilfe [2].
Hochladen, ersetzen und zurücknehmen
Im Tool "Links für ungültig erklären" wählst du die Property und lädst die Datei hoch. Einiges solltest du vorher wissen [1]:
- Domain-Properties unterstützt das Tool nicht. Du brauchst eine Property mit URL-Präfix.
- Für die HTTP- und die HTTPS-Fassung deiner Website lädst du jeweils eine eigene Liste hoch.
- Eine neue Datei ersetzt die bisherige Liste der Property vollständig. Wer nur ergänzen will, lädt also die alte Liste mit den neuen Zeilen hoch.
- Bei einer fehlerhaften Datei zeigt die Search Console sofort eine Fehlerliste an; die bisherige Liste wird nicht ersetzt.
- Bis Google die Liste berücksichtigt, können einige Wochen vergehen, weil Google das Web dafür neu crawlt.
Zurücknehmen lässt sich die Liste über die Schaltfläche "Ungültigkeitserklärung abbrechen" im Tool. Auch das braucht einige Wochen [1].
Häufige Fehler
Diese Fehler lassen sich mit den Hinweisen von Google vermeiden:
- Alle Backlinks werden abgelehnt, auch natürliche. Google warnt ausdrücklich davor, wahllos alle Links einzutragen und organische Links versehentlich mit abzulehnen [2].
- Eine neue Datei enthält nur die neuen Einträge. Da sie die alte Liste vollständig ersetzt, gelten die früheren Ablehnungen danach nicht mehr [1].
- Die Datei landet in der falschen Property, etwa nur unter HTTP statt auch unter HTTPS [1].
- Es wird ein Verzeichnis eingetragen. Unterpfade nimmt das Tool nicht an, nur einzelne Seiten oder ganze Domains [1].
- Nach dem Hochladen wird sofort ein Erfolg erwartet. Die Verarbeitung dauert einige Wochen [1].
Lege die Datei deshalb an einem festen Ort ab, ergänze sie dort und notiere bei jeder Domain in einem Kommentar, warum sie auf der Liste steht. So weißt du auch nach Monaten noch, welche Einträge du aus welchem Grund gemacht hast.
Antrag auf erneute Überprüfung
Bei einer manuellen Maßnahme endet die Arbeit mit einem Antrag auf erneute Überprüfung in der Search Console. Google erwartet darin Angaben zu den entfernten Links und eine Erklärung zu den Links, die du nicht entfernen konntest [2]. Beschreibe das Problem, die Schritte zur Behebung und das Ergebnis deiner Änderungen [2]. Danach wartest du auf die Statusnachricht in deinem Search Console-Konto [2]. Wie Google manuelle Maßnahmen insgesamt handhabt, steht unter Google Search Essentials: die Regeln für Websites.
Rechne nicht damit, dass die alten Rankings vollständig zurückkehren. Google schreibt, dass Rankingvorteile, die durch Spamlinks entstanden sind, nicht wiederhergestellt werden können, wenn Google ihre Wirkung entfernt [5]. Hält eine Website die Richtlinien über Monate ein, kann sich das laut Google positiv auswirken [5].
Und bei Bing?
Bing hat sein Gegenstück abgeschafft. Im September 2023 kündigte Bing an, die Funktion zum Ablehnen von Links und die zugehörige Programmierschnittstelle im Oktober 2023 zu entfernen; eingeführt worden war sie 2012 [7]. Als Grund nannte Bing, seine Systeme könnten natürliche und unnatürliche Links inzwischen so gut unterscheiden, dass sie unnatürliche Links ignorieren oder abwerten, ohne natürliche Links zu beeinträchtigen [7]. Der Backlink-Bericht in den Bing Webmaster Tools bleibt erhalten [7]. Wie du die Bing Webmaster Tools einrichtest, erklärt Bing Webmaster Tools einrichten.
- Organisation Links zu Ihrer Website für ungültig erklären. Search Console-Hilfe, Google. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Bericht "Manuelle Maßnahmen". Search Console-Hilfe, Google. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Spamrichtlinien für die Google Websuche. Google Search Central. Stand 02.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Bericht "Links". Search Console-Hilfe, Google. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Spam-Updates in der Google Suche. Google Search Central. Stand 31.12.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation December 2022 link spam update. Google Search Central Blog. Stand 14.12.2022. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Bing Webmaster Tools to Remove Disavow Links Feature in October 2023. Bing Webmaster Blog, Microsoft. Stand 21.09.2023. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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