SEO in der PraxisRatgeber

Google-Unternehmensprofil: einrichten, bestätigen, pflegen

Ein Google-Unternehmensprofil legst du unter business.google.com/add an und bestätigst es anschließend, etwa per Telefon, E-Mail, Video oder Postkarte. Danach zeigt Google Adresse, Öffnungszeiten, Fotos und Rezensionen in der Suche und in Google Maps. Für das lokale Ranking nennt Google Relevanz, Entfernung und Bekanntheit.

Eine kleine Bäckerei an einer Pflasterstraße am frühen Morgen, warmes Licht, Brot in Holzregalen hinter dem Fenster
Bild: KI-generiert

Sucht jemand nach einem Betrieb in seiner Nähe, zeigt Google neben den normalen Treffern Einträge aus Google Maps mit Adresse, Öffnungszeiten, Fotos und Rezensionen. Diese Angaben stammen aus dem Unternehmensprofil, das früher "Google My Business" hieß. Was du dort einträgst, entscheidet mit darüber, ob und wie dein Betrieb erscheint: Google schreibt, dass vollständige und korrekte Angaben helfen, das Unternehmen den passenden Suchanfragen zuzuordnen [1]. Wie das Profil mit der eigenen Website und weiteren Verzeichnissen zusammenspielt, erklärt Local SEO für Betriebe vor Ort.

Wer ein Profil anlegen darf

Google erlaubt ein Profil nur für Unternehmen mit echtem Kundenkontakt. Die Adresse muss der tatsächliche Standort sein. Postfächer, Briefkästen an fremden Orten und virtuelle Büros sind ausgeschlossen [2]. Ein Büro in einem Co-Working-Space zählt nur, wenn es klar beschildert ist, eigenes Personal vor Ort arbeitet und dort Kunden empfangen werden [2]. Zeigst du die Adresse im Profil, muss dort eine ganzjährige feste Beschilderung mit dem Namen des Unternehmens vorhanden sein, und je Standort ist nur ein Profil erlaubt [2].

Betriebe, die beim Kunden arbeiten, etwa Handwerker oder Reinigungsdienste, legen ein Profil für ihren Firmensitz an und geben ein Einzugsgebiet an. Ist der Sitz eine Privatwohnung, löschst du die Adresse aus dem Profil [2]. Als Richtwert nennt Google ein Einzugsgebiet von nicht mehr als etwa zwei Autostunden um den Standort [2]. Werkstätten und andere Mischformen können Adresse und Einzugsgebiet gleichzeitig angeben, wenn während der Öffnungszeiten Personal vor Ort ist [2].

Selbstständige Fachleute wie Ärzte, Anwältinnen oder Makler dürfen ein eigenes Profil haben, wenn sie Kundenkontakt haben und während der Öffnungszeiten am Standort erreichbar sind. Angestellte sowie Vertriebsmitarbeiter und Handelsvertreter sind nicht berechtigt [2].

Profil anlegen und bestätigen

Der Einstieg ist kurz. Du rufst business.google.com/add auf, wählst "Unternehmen zu Google hinzufügen" und gibst die Angaben zu deinem Betrieb ein, geführt von der Anleitung auf dem Bildschirm. Dabei solltest du darauf achten, dass die Adresse stimmt und den Richtlinien entspricht. Zum Schluss wählst du eine Bestätigungsmethode [3].

Mit der Bestätigung weist du nach, dass du das Unternehmen vertreten darfst. Welche Wege angeboten werden, entscheidet Google automatisch nach Art des Unternehmens, Region und öffentlich verfügbaren Informationen [4]. Möglich sind:

  • ein Code per Anruf oder SMS an die geschäftliche Telefonnummer,
  • eine E-Mail an die angezeigte Adresse,
  • ein Video, das Standort und Betrieb zeigt, oder ein Live-Videoanruf mit einem Supportmitarbeiter, der nur zu den Öffnungszeiten an deinem Standort möglich ist,
  • eine Postkarte mit fünfstelligem Code, die laut Google meist innerhalb von 14 Tagen ankommt; der Code verfällt nach 30 Tagen [4].

Steht die Videobestätigung zur Auswahl, empfiehlt Google sie [4]. Für den Code per Anruf muss die Nummer eine Person erreichen, denn Sprachdialogsysteme bekommen den Code nicht [4].

Nach der Bestätigung prüft Google die Angaben. Das kann bis zu fünf Arbeitstage dauern, selten länger [4]. Sofort bestätigt sein kann ein Profil, wenn du die Website des Unternehmens bereits in der Google Search Console bestätigt hast [4]. Laut Google erscheinen bestätigte Unternehmen eher in den Suchergebnissen [1].

Name, Kategorie und Kontaktdaten

Beim Namen sind die Regeln streng. Er muss dem Namen entsprechen, den du auch außerhalb von Google verwendest, also auf dem Schild, der Website und dem Briefpapier [2]. Werbesprüche, Ortsangaben, Leistungen, Telefonnummern oder Adressen im Namen sind verboten. Rechtsformzusätze wie GmbH sind nur erlaubt, wenn sie nachweislich zum Namen gehören [2]. "Malermeister Schulz, Ihr Maler in Magdeburg" wäre also ein Verstoß, "Malermeister Schulz" nicht.

Bei den Kategorien rät Google zu möglichst wenigen, dafür möglichst genauen Einträgen. Sie sollen beschreiben, was das Unternehmen ist, und nicht, was es hat. Als Ersatz für Suchbegriffe sind sie nicht gedacht [2]. Ein Café mit WLAN wählt "Café" und gibt das WLAN als Attribut an.

Als Telefonnummer gehört eine Ortsnummer des Standorts ins Profil, die das Unternehmen selbst verwaltet. Anstelle eines Callcenters oder einer Hotline soll nach Möglichkeit eine örtliche Nummer stehen, Weiterleitungsrufnummern und Sonderrufnummern lässt Google nicht zu [2]. Die Website sollte den konkreten Standort zeigen; Weiterleitungsadressen auf andere Seiten, etwa ein Profil in sozialen Netzwerken, sind nicht erlaubt [2]. Als Öffnungszeiten gibst du die üblichen Zeiten an, Saisonbetriebe die der laufenden Saison; für Feiertage und besondere Anlässe kannst du eigene Zeiten hinterlegen [2]. Keine Öffnungszeiten sollen laut Google unter anderem Hotels, Schulen, Veranstaltungsorte und Betriebe eintragen, die nur nach Vereinbarung arbeiten [2]. Abteilungen mit abweichenden Zeiten bekommen ein eigenes Profil [2].

Für Betriebe mit mehreren Filialen gilt: Jeder Standort bekommt ein eigenes Profil, und der Name sollte innerhalb eines Landes einheitlich sein [2]. Werden an allen Standorten dieselben Leistungen angeboten, erhalten alle Profile dieselben Kategorien. Mehrere Marken an einem Standort fasst du nicht in einem Profil zusammen; eine Abteilung mit eigenem Kundeneingang und eigener Kategorie darf dagegen ein eigenes Profil haben [2].

Fotos und Beiträge

Fotos zeigen, wie der Betrieb aussieht und was er anbietet [1]. Google nimmt JPG und PNG mit 10 KB bis 5 MB an. Empfohlen sind 720 mal 720 Pixel, das Minimum liegt bei 250 mal 250 Pixel [8]. Die Bilder sollten scharf und gut ausgeleuchtet sein und kaum bearbeitet; Filter sparsam, weil es um eine realistische Darstellung geht [8]. Ein Logo hilft beim Wiedererkennen. Ein Titelbild kannst du festlegen, Google garantiert aber nicht, dass es als erstes Bild erscheint [8]. Wie du Bilder auf der eigenen Website auffindbar machst, steht unter Bilder für die Suche optimieren.

Mit Beiträgen veröffentlichst du Neuigkeiten direkt im Profil. Google unterscheidet drei Arten: Aktuelles, Angebote mit Titel und Zeitraum und Veranstaltungen mit Beginn und Ende [7]. Beiträge ohne angegebenen Zeitraum archiviert Google nach sechs Monaten [7]. Jeder Beitrag wird geprüft; Telefonnummern im Text können zur Ablehnung führen, wenn der Bezug zum Unternehmen nicht erkennbar ist, und bei gesetzlich regulierten Produkten wie Alkohol oder Tabak sind produktbezogene Beiträge nicht erlaubt [7].

Rezensionen erbitten und beantworten

Um Rezensionen bitten darfst du. Google stellt dafür einen Link und einen QR-Code bereit, den du an Kunden weitergeben kannst [5]. Antworten kannst du, sobald das Profil bestätigt ist; Google prüft jede Antwort, bevor sie öffentlich erscheint [5]. Google empfiehlt, konstruktiv und freundlich zu antworten [5], und nennt positive Rezensionen mit hilfreichen Antworten als Möglichkeit, sich von Mitbewerbern abzuheben [1].

Bezahlte Rezensionen, auch gegen Sachleistungen, entfernt Google. Rabatte, Gratisleistungen oder andere Anreize für eine Bewertung sind verboten, ebenso für das Ändern oder Löschen einer negativen [6]. Unzulässig ist es auch, negative Rezensionen zu verhindern oder Kunden gezielt nur um positive zu bitten. Wer einen Mitbewerber mit Rezensionen schädigen will, verstößt ebenfalls gegen die Regeln [6]. Hält eine Rezension die Richtlinien nicht ein, kannst du sie melden [5].

Dazu kommt das Wettbewerbsrecht. Nach Nummer 23c des Anhangs zum UWG ist es stets unzulässig, gefälschte Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern abzugeben oder in Auftrag zu geben, um den Absatz zu fördern [9]. Gekaufte Sternebewertungen sind also auch rechtlich ein Risiko. Zeigst du Kundenbewertungen auf deiner eigenen Website, musst du nach § 5b Absatz 3 UWG außerdem angeben, ob und wie du sicherstellst, dass sie von Kunden stammen, die die Ware oder Leistung tatsächlich erworben oder genutzt haben [10]. Wer das behauptet, ohne angemessene Prüfungen vorzunehmen, handelt nach Nummer 23b des Anhangs unlauter [9]. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt dieser Hinweis nicht.

Was das Profil für das Ranking bewirkt

Google nennt drei Faktoren für lokale Ergebnisse [1]. Relevanz beschreibt, wie gut ein Profil zur Suchanfrage passt. Entfernung meint den Abstand zwischen Betrieb und suchender Person; teilt sie ihren Standort nicht, nutzt Google andere bekannte Standortdaten. Bekanntheit fasst zusammen, wie bekannt ein Unternehmen ist, unter anderem gemessen an Links von anderen Websites und an Zahl und Bewertung der Rezensionen [1].

Ein besseres lokales Ranking lässt sich laut Google weder anfordern noch kaufen, und die Einzelheiten des Algorithmus veröffentlicht Google nicht [1]. Was du beeinflussen kannst, sind vollständige und aktuelle Angaben, ein bestätigtes Profil, Antworten auf Rezensionen sowie Fotos und Videos [1]. Die Entfernung bleibt außerhalb deiner Kontrolle.

Das Profil dauerhaft pflegen

Ein Profil ist nach dem Einrichten nicht fertig. Google empfiehlt ausdrücklich, die Informationen aktuell zu halten, also Adresse, Öffnungszeiten, Kategorie und Attribute wie Parkplätze oder WLAN [1]. Ziehst du um oder änderst den Namen, solltest du Profil und eigene Website gleichzeitig anpassen, damit beide übereinstimmen. Das ist ein Praxistipp; Google rät, die Informationen aktuell zu halten. Strukturierte Daten auf der Website helfen Google zusätzlich, Name, Adresse und Öffnungszeiten zuzuordnen; wie das geht, beschreibt Strukturierte Daten mit Schema.org.

Für Bing gibt es mit Bing Places ein eigenes Verzeichnis, Hinweise dazu stehen unter SEO für Bing und Copilot. Welche Inhalte Handwerksbetriebe neben dem Profil auf ihrer Website zeigen können, beschreibt Content Marketing im Handwerk.

  1. Organisation Ranking in lokalen Suchergebnissen auf Google verbessern. Google Unternehmensprofil-Hilfe. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  2. Organisation Richtlinien für die Präsentation Ihres Unternehmens auf Google. Google Unternehmensprofil-Hilfe. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  3. Organisation Ihr Unternehmensprofil hinzufügen oder Anspruch darauf erheben. Google Unternehmensprofil-Hilfe. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  4. Organisation Unternehmen bei Google bestätigen. Google Unternehmensprofil-Hilfe. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  5. Organisation Kundenrezensionen verwalten. Google Unternehmensprofil-Hilfe. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  6. Organisation Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte (nutzergenerierte Inhalte in Google Maps). Google Maps-Hilfe. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  7. Organisation Beiträge in Ihrem Unternehmensprofil erstellen und verwalten. Google Unternehmensprofil-Hilfe. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  8. Organisation Fotos und Videos in Ihrem Unternehmensprofil verwalten. Google Unternehmensprofil-Hilfe. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  9. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Anhang zu § 3 Absatz 3, Nummern 23b und 23c. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  10. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 5b Absatz 3. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.